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Soweit ich es beim überfliegen erkennen konnte, hat sich an den bisherigen Regelungen kaum bis gar nichts geändert.
In § 7 Abs. 3 CoronaSchVO NRW heißt es wie folgt:
"Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Darüber hinaus dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfung fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde und Schulungen und Prüfungen unter Beachtung der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung durchgeführt werden. Das Erfordernis des Mindestabstands gilt bei den zulässigen Angeboten nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen, wobei sich im Fahrzeug nur Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und -
Vertragsdauer und eventuelle Änderung wegen Corona
Grundsätzlich ist die Vertragsdauer laut den AGB´s ein Jahr also 12 Monate. In diesen 12 Monaten sollten sie zumindest die Theorieprüfung
geschafft haben, dann sehen wir kulanterweise von einer nochmaligem
Folgebetrag laut Fahrlehrergesetz ab.
Passiert nichts im ersten Vertragsjahr werden wir entweder einen Teilgrundbetrag erheben oder den Vertrag kündigen.
Da ich nur eine begrenzte Zahl an Fahrschülern nehmen kann, um deren Ausbildung zu garantieren, bitte ich um zügiges Lernen
Außnahmem.
Schließung der Fahrschule durch Coronamaßnahmen.
Wegen der Schließung werden alle gültigen Verträge um diese Schließdauer unbeschadet verlängert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn coronabedingt momentan nur ein sehr eingeschränkter Fahrschulbetrieb möglich ist, möchte ich von meiner Seite bereits jetzt schon auf die Änderungen im Fahrerlaubnisbereich ab dem 01.04.2021 hinweisen. Ich hoffe sehr, dass der Fahrschulbetrieb bis dahin wieder einigermaßen wieder möglich sein wird.
Ab April besteht die Möglichkeit, die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug durchzuführen und in einer min. 10-
Sollten Sie in Ihren Fahrschulen die oben beschriebenen Schulungen durchführen wollen, bitte ich folgenden Hinweis zu beachten.
Es wäre sehr begrüßenswert, wenn bereits bei Anmeldung in Ihrer Fahrschule bekannt wäre, ob die Ausbildung komplett auf Automatikfahrzeugen erfolgt, gänzlich auf Schaltfahrzeugen absolviert werden soll, oder in der praktischen Ausbildung zehn Stunden auf Schaltfahrzeugen geschult werden, um die Schlüsselzahl 197 erhalten zu können. Dies bitte ich auch unbedingt deutlich auf dem Lauf-
Personen, die bereits eine auf Automatikfahrzeuge beschränkte Fahrerlaubnis besitzen, reichen den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B bitte direkt bei uns ein. Bis die coronabedingten Einschränkungen in der Kreisverwaltung bestehen, kann der Antrag mittels Vordruck per Post bei uns eingereicht werden. Die Formulare lege ich dieser Mail bei, sie lassen sich aber auch auf unserer Internetseite kostenfrei herunterladen