Fahrerlaubnisklasse: BE -
Anhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B
(Kombination möglich bis 7,0 t zulässiger Gesamtmasse) zGM
Auch mehrachsige Anhänger dürfen mit der Klasse BE gefahren werden:
Aber aufpassen , in den Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Anhängers steht, ob man mit der Kombination 100 km/h fahren darf.
Wichtig dabei, Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein und Anhänger eine 100 er Zulassung haben
(beide Zulassungsbescheinigungen überprüfen )
3,5 t (maximales zGM eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + 3,5 t (maximales zGM des Anhängers) in Summe max.7,0 t zGM.
zGM. = zulässige Gesamtmasse ; ersichtlich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 )
keine Theorie-Prüfung erforderlich, aber
Praxis-Prüfung (TÜV) und Fahrstunden bzw. Sonderfahrten erforderlich,
Antragstellung auf Erweiterung erforderlich
Fahrerlaubnisklasse B 96 bedeutet:
Eine Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger bis 4.250 kg
zulässiger Gesamtmasse (zGM)
Diese Gewichtsangabe variabel , je nach Kraftfahrzeug und Anhänger
darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination nicht überschritten
werden !
(wenn ja, Tatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis )
Für den Erweb ist eine Fahrerschulung in der Fahrschule vorgeschrieben.
Keine Prüfung beim TÜV