BE ...B96 Anhängerregelung - Fahrschule Heynen

Fahrschule Heynen
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Fahrerlaubnisklasse: BE -
Anhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B
(Kombination möglich bis 7,0 t zulässiger Gesamtmasse) zGM
Auch mehrachsige Anhänger dürfen mit der Klasse BE gefahren werden:
Aber aufpassen , in den Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Anhängers steht, ob man mit der Kombination 100 km/h fahren darf.
Wichtig dabei, Zugfahrzeug muss  mit ABS ausgerüstet sein und Anhänger eine 100 er Zulassung haben
(beide Zulassungsbescheinigungen überprüfen )
3,5 t (maximales zGM eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + 3,5 t (maximales  zGM des Anhängers) in Summe max.7,0 t  zGM.

zGM. = zulässige Gesamtmasse ; ersichtlich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 )

keine Theorie-Prüfung erforderlich, aber
Praxis-Prüfung  (TÜV) und Fahrstunden bzw. Sonderfahrten erforderlich,
Antragstellung auf Erweiterung erforderlich
Fahrerlaubnisklasse B 96 bedeutet:

Eine Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger bis 4.250 kg
zulässiger Gesamtmasse (zGM)

Diese Gewichtsangabe variabel ,  je nach Kraftfahrzeug und Anhänger
darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination nicht überschritten
werden !

(wenn ja, Tatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis )

Für den Erweb ist eine Fahrerschulung in der Fahrschule vorgeschrieben.
Keine Prüfung beim TÜV


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