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Klasse B -
B / BF17 Schaltwagen -
Klasse: B -
Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B gefahren werden:
1. (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 3,5t zGM.
2. (Zugfahrzeug der Klasse B von 3,5t zGM.) + (Anhänger 750kg zGM.)
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)
Ausbildungsvariante -
Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: L, AM